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   VG Köln, 11.05.2009 - 11 K 7981/08   

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https://dejure.org/2009,32273
VG Köln, 11.05.2009 - 11 K 7981/08 (https://dejure.org/2009,32273)
VG Köln, Entscheidung vom 11.05.2009 - 11 K 7981/08 (https://dejure.org/2009,32273)
VG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - 11 K 7981/08 (https://dejure.org/2009,32273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer deutschen Fahrlehrererlaubnis eines EU-Mitgliedes; Voraussetzung der Anerkennung einer Fahrlehrererlaubnis hinsichtlich Ausbildung und Prüfung nach einem dem Fahrlehrgesetz vergleichbaren Standard

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 13 A 2132/03

    D (A), Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Berufsausbildung,

    Auszug aus VG Köln, 11.05.2009 - 11 K 7981/08
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.06.2008 - 13 A 2132/03 -, PflR 2008, 452.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 8 LA 123/04

    Anspruch auf Führung der deutschen Berufsbezeichnung "Gesundheitspflegerin und

    Auszug aus VG Köln, 11.05.2009 - 11 K 7981/08
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.2004 - 8 LA 123/04 -, juris, Für die Vergleichbarkeit kommt es nicht in erster Linie auf die Gleichartigkeit der Ausbildung an, sondern nach Art. 4 Abs. 2 und Art. 11 Buchst. c ii RL 2005/36 vielmehr darauf, dass die Tätigkeiten, die der Beruf umfasst, vergleichbar sind und dass die Ausbildung auf eine vergleichbare berufliche Funktion und Verantwortung" vorbereitet.
  • VG Köln, 25.04.2012 - 11 K 5983/10

    Anspruch auf Umschreibung einer österreichischen Fahrlehrerberechtigung sowie auf

    Dagegen erhob die Klägerin am 11. Dezember 2008 Klage - 11 K 7981/08 -.

    Daraufhin stellte das Oberverwaltungsgericht Münster das Verfahren mit Beschluss vom 06.10.2009 ein und erklärte das Urteil im Verfahren 11 K 7981/08 für wirkungslos.

    Insoweit wird verwiesen auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 05.06.2009 - 11 K 7981/08 -.

    Nach den der Klägerin bekannten Begründung des seinerzeitigen Urteils in der Sache 11 K 7981/08 wäre es an ihr gewesen, den detaillierten Nachweis über Dauer und Inhalt des Lehrgangs zu führen.

  • VG Hamburg, 24.09.2014 - 5 K 921/13

    Anerkennung einer österreichischen Fahrlehrerberechtigung der Klasse B

    Soweit ersichtlich, ist es in der Rechtsprechung auch allgemein anerkannt, dass Ausbildung und Tätigkeitsumfang wesentlich voneinander abweichen und die Behörde daher einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangen kann (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 29.07.2013, Az.: 2 A 1944/12.Z, zitiert nach juris, Rn. 7 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.02.2013, 14 A 1260/12 = NZV 2014, 335, 336; VG Düsseldorf, Beschl. v. 12.06.2014, Az.: 6 L 853/14, zitiert nach juris, Rn. 36; VG Düsseldorf, Beschl. v. 23.08.2013, Az.: 6 K 5931/12, zitiert nach juris, Rn. 4; VG Köln, Urt. v. 11.5.2009, Az.: 11 K 7981/08, zitiert nach juris, Rn. 22 ff.).

    Es kann noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstellen, wenn ein Inhaber einer Fahrlehrererlaubnis mit dem Erwerb seiner Fahrlehrererlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Voraussetzungen für deren Erlangung nutzt (in diese Richtung tendierend, im Ergebnis aber offenlassend, auch VG Köln, Urt. v. 11.05.2009, Az.: 11 K 7981/08, zitiert nach juris, Rn. 29 ff.; VG Gießen, Beschl. v. 25.08.2011, Az.: 6 L 1954/11.GI, n.v.; vgl. auch in Bezug auf Fahrerlaubnisinhaber bzw. den "Führerscheintourismus" OVG Greifswald, NJW 2007, 1154, 1159; OVG Weimar, Beschl. v. 29.6.2006, Az.: 2 EO 240/05; OVG Koblenz, NJW 2005, 3228).

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 6 L 853/14

    Fahrlehrerlaubnis; Fahrlehrerberechtigung; Österreich; österreichisch;

    Weder war es ermessensfehlerhaft, die Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme als solche (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) aus Gründen der Verkehrssicherheit zu verlangen, vgl. VG Köln, Urteil vom 11. Mai 2009 - 11 K 7981/08 -, juris, noch war die Antragsgegnerin gehalten, von sich aus eine Eignungsprüfung zu verlangen.
  • VG München, 04.11.2020 - M 27 E 20.3903

    Eintragung eines Beschäftigungsverhältnisses in den Fahrlehrerschein -

    Der Antragsteller verkennt insofern, dass er den Nachweis einer Befähigung zur theoretischen Unterrichtserteilung durch Proben im Rahmen eines Anpassungslehrgangs zu erbringen hat und dieser von der Eignungsprüfung zu unterscheiden ist (vgl. VG Köln, U.v. 11.5.2020 - 11 K 7981/08 - juris).
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